Anwalt für Medizinrecht in Querfurt

Medizinrecht für Patienten und Ärzte

Wurden Sie als Patient falsch behandelt? Sie möchten Ihre Rechte von einem Anwalt für Medizinrecht prüfen lassen? Oder sind Sie Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt und wünschen juristischen Beistand bei gegen Sie vorgebrachten Vorwürfen? Hier haben Sie eine Kanzlei, die sich mit den juristischen Herausforderungen der Gesundheitsbranche auskennt und die Besonderheiten durchschaut. Ich vertrete sowohl Patienten als auch Humanmediziner, Zahnmediziner und Veterinärmediziner.

Seien wir doch ehrlich: Niemand ist unfehlbar. Selbst dem sorgfältigsten Arzt, dem begnadetsten Chirurg, kann ein Fehler unterlaufen. Oft sind diese mit schwerwiegenden Schäden und Komplikationen für den Patienten verbunden. Das ist für beide Seiten ein Desaster. Trotzdem ist im Bereich des Medizinrechts nicht jede erfolglose Behandlung gleich ein gravierender Behandlungsfehler.

Jeder Arzt schuldet seinem Patienten sein fachgerechtes Bemühen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung seiner Beschwerden. Erst, wenn er bei seiner Behandlung gegen Facharztstandards sowie die dabei gebotene Sorgfaltspflicht verstößt, wird der Arzt schadensersatzpflichtig gegenüber dem von ihm behandelten Patienten.

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Medizinrecht ist ein komplexes Spezialgebiet. Ich biete Ihnen als Kanzlei für Medizinrecht in Querfurt einen Rechtsanwalt mit ausgewiesener Expertise auf diesem Gebiet. Ich arbeite mich gerne in die oft sehr umfangreiche Aktenlage und vielschichtige Materie ein, um für Sie als Arzt oder auch als Patient optimale Ergebnisse zu erzielen. Und ich streite in allen Instanzen für die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen bei Behandlungsfehlern, aber auch für ihre Abwehr.

Medizinrecht für Patienten

Der schlimmste Fall: statt erhoffter Heilung nichts als Ärger mit der Behandlung. Eine Krankheit oder ein Unfall sind schon an sich schlimm. Kommt dazu noch ein Behandlungsfehler, leiden Patienten und deren Familien doppelt. Und auch die psychische Belastung ist dabei nicht zu unterschätzen. War die ursprüngliche Behandlung zur Linderung oder Behebung des Leidens eingeleitet, so wurde sie nun zusätzlich verschlimmert.

Was dazu kommt: Sie als Patient haben normalerweise die volle Darlegungs- und Beweislast für die von dem Arzt begangenen Diagnose-, Behandlungs- oder Aufklärungsfehler und deren Kausalität für den eingetretenen Schaden. Das bedeutet, dass die deutsche Rechtsprechung die Beweispflicht bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen wie Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Zukunftsschäden, Mehrbedarf, Pflegemehraufwand und behindertengerechtem Haus- und Wohnungsumbau und dem Unterhalt der Hinterbliebenen meistens dem geschädigten Patienten überlässt.

Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt für Medizinrecht in Querfurt beraten. Wir können Ihre Krankengeschichte sowie eventuell bereits vorliegende Sachverständigengutachten sorgfältig analysieren und auswerten. Damit ich Sie bestmöglich vertrete, verfüge ich über medizinische Kenntnisse, um Krankenunterlagen korrekt zu lesen, die medizinischen Fachbegriffe und die Sprache der Ärzte zu interpretieren.

Ich helfe Ihnen bei:

  • Einholung der medizinischen Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung
  • Ermittlung Ihrer berechtigten Ansprüche und des Ihnen zustehenden Schmerzensgeldes
  • Begleitung bei einem Schlichtungsverfahren vor der Landesärztekammer
  • Professionelle Vertretung und Verhandlungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Haftpflichtversicherungen

Was können Sie als Patient tun?

Um Erinnerungslücken vorzubeugen, die im Laufe der Zeit leicht auftreten können, sollten Sie als Patient ein Gedächtnisprotokoll mit Namen von Zeugen und Fotos von Behandlungsschäden anfertigen. So können Sie bei Zweifeln an Ihrer korrekten Behandlung später zur Klärung des Sachverhaltes beitragen.

Beachten Sie immer, dass gem. § 199 Abs. 1 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der eventuelle Anspruch entstanden ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Medizinrecht für Ärzte

Tritt ein Patient mit vermeintlichen Ansprüchen an Sie als Arzt heran, so sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Machen Sie in keinem Fall Zugeständnisse oder händigen Sie dem Patienten Unterlagen aus, sondern wenden Sie sich sofort an einen Anwalt für Medizinrecht in Querfurt.

Ich vertrete Sie bei:

  • Arzthaftungsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Arbeitsrecht für Ärzte in Klinik und Praxis
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
  • Vergütungsrecht
  • Arztstrafrecht, Medizinstrafrecht, Strafverteidigung
  • Berufsrecht
  • Approbation – Erteilung, Ruhen und Entzug
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Ärzte und Heilberufe
  • Gründung und Auseinandersetzung der Gemeinschaftspraxis
  • Werbe- und Wettbewerbsrecht

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Themen im Medizinrecht

Apotheken- und Pharmarecht

Wer eine Apotheke betreiben möchte, muss sich zwangsläufig den Regelungen des Apothekenrechts unterwerfen. Da Apotheker einen Teil der allgemeinen Gesundheitsversorgung darstellen und sie maßgeblich für die Medikamentenversorgung zuständig sind, unterliegen sie umso strengeren Vorschriften. Das Apothekengesetz regelt dabei die konkreten Berufsvorschriften wie die maximal zulässige Anzahl an Filialen, die ein einziger Apotheker betreiben darf. Außerdem die Berufsbindung, also dass nur ausgebildete Apotheker eine Apotheke führen dürfen.

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Über den konkreten Betriebsablauf gibt wiederum die Apothekenbetriebsordnung Auskunft. Darunter fällt unter anderem auch die Klassifizierung des Personals in pharmazeutische bzw. pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Lediglich das pharmazeutische Personal ist für die Aufrechterhaltung des Betriebs zuständig. Auch Fragen rund um die Arzneimittelabgabe sowie -herstellung gehören zum Rechtsgebiet des Apothekenrechts, konkret festgehalten im Arzneimittelrecht.

Unsere Anwälte kennen sich aber auch in den relevanten Aspekten der Arzneimittelwerbung und den damit verbundenen Tücken aus. Sollten Sie sich bei einigen Rechtsfragen rund um Ihre Apotheke im Unklaren sein, zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch zeitnah einen Termin bei einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Querfurt.

Apothekerberufsrecht

Wer als Apotheker arbeitet, muss sich den Berufsordnungen der Apothekerkammern unterwerfen. Darin werden die berufsrechtlichen Aspekte des Apothekerberufs im Detail geregelt und sind für die korrekte Ausübung unerlässlich. Bestandteil dieser Verordnungen sind unter anderem die Verpflichtungen über regelmäßige Fortbildungen, ebenso die Beschreibung konkreter Prozesse, um die fortwährende Qualität zu gewährleisten.

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Weitere Bestandteile des Berufsrechts für Apotheker umfassen die Regelungen hinsichtlich der Kooperation mit Kollegen, die Vorschriften rund um die Arzneimittelabgabe sowie sämtliche Pflichten des Apothekers gegenüber den Patienten.

Von besonderer juristischer Bedeutung ist die Beschränkung des Werbeverbots. Da Heilberufen eine besondere Verantwortung zukommt, darf Werbung niemals irreführend oder übertrieben sein oder zum Missbrauch von Medikamenten anregen. Solche Feinheiten sind für den Laien nicht immer schnell zu erkennen, weshalb es für die Betreiber von Apotheken umso wichtiger ist, kompetente juristische Unterstützung in Form eines Rechtsanwalts unserer Kanzlei zu erhalten.

Approbationsrecht

Der Dreh- und Angelpunkt für die unbeschränkte berufliche Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt ist die Erteilung der Approbation. Eine erteilte Approbation kann jedoch unter bestimmten Bedingungen dem Arzt wieder entzogen werden. Ein solcher Approbations-Entzug ist für betroffene Ärzte dramatisch, da er die berufliche Tätigkeit und damit die wirtschaftliche Existenz gefährdet.

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Schon deshalb sollte in solchen Fällen anwaltliche Hilfe gesucht werden, um dem Approbationsentzug entgegenzuwirken. Wird die Approbation widerrufen oder zurückgenommen, sollte der Fall wegen der Tragweite für den betroffenen Arzt oder Zahnarzt in jedem Fall rechtlich überprüft werden.

Ärztliches Berufs- und Standesrecht

Ihnen wurde die Approbation entzogen? Sie haben Probleme mit Weiterbildungsbefugnissen oder der Anerkennung von Weiterbildungszeiten? Oder müssen Sie sich mit Patientenbeschwerden und Bewertungen auf Arztbewertungsportalen beschäftigen?

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Die Berufsausübung der Ärzte wird von den Berufsordnungen, den Weiterbildungsordnungen und von den Heilberufe- und Kammergesetzen der jeweiligen Länder geklärt. Unsere Kanzlei für Medizinrecht in Querfurt vertritt Sie gegenüber dem Ärztlichen Kreis- und Bezirksverband bzw. der Landesärztekammer, und natürlich auch in Verfahren vor den ärztlichen Berufsgerichten und den Approbationsbehörden.

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Arztrecht und Zahnarztrecht

Wer als Arzt oder Zahnarzt praktizieren möchte, muss sich vielfältigen gesetzlichen Regelungen unterwerfen. Diese dienen einerseits zum Schutz des Patientenwohls, aber ebenso der rechtlichen Absicherung des behandelnden Arztes oder Zahnarztes. Mit immer wieder neuen Reformen und Änderungen des Gesundheitswesens verändern sich auch die Regelungen des Medizinrechts. Das Wissen um diese komplexen Feinheiten ist für Ärzte und Zahnärzte elementar für die problemlose Ausübung ihres Berufs. Naturgemäß liegt Ihr Schwerpunkt allerdings in der Behandlung Ihrer Patienten und nicht im Wälzen von Gesetzestexten. Gerne übernehmen wir für Sie diese Aufgabe und halten Sie stets auf dem neuesten Stand informiert.

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Wir tragen dafür Sorge, dass Sie sich vollumfänglich auf den Rehabilitationsprozess Ihrer Patienten konzentrieren können. Jegliche juristischen Unklarheiten können Sie jederzeit an unsere Rechtsanwälte herantragen. Wir prüfen Ihre Fragen genau und geben Ihnen umfassende Erklärungen, die es Ihnen ermöglichen, auch weiterhin ohne Probleme zu praktizieren.

Sollte es doch einmal zu juristischen Herausforderungen kommen, stehen wir selbstverständlich stark an Ihrer Seite, um diesen entgegenzuwirken. Wir vertreten Ihre Rechte gegen Vorwürfe von Fehlbehandlungen und bei Forderungen von Schmerzensgeld. Doch auch bei Fragen rund um Zulassungsverfahren zur vertragskassenärztlichen Versorgung, berufs- und arbeitsrechtlichen Aspekten oder den Vorgaben zu Approbation und Berufspflichten sind wir Ihre idealen Ansprechpartner. Unser Leistungskatalog erstreckt sich über eine weite Bandbreite des Medizinrechts und verfolgt das Ziel, Ihren Berufsalltag rechtlich so gut wie möglich abzusichern.

Arztstrafrecht

Strafrechtliche Themen sind auch im Medizinrecht ein wichtiger Aspekt und die Statistiken zeigen: Ermittlungsverfahren gegen Ärzte steigen stetig. Denn schnell stehen Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter im Fokus der Strafermittlungsbehörden. Die Gründe dafür sind vielfältig, aber der Fortschritt der Medizin, die wachsende Arbeitsteilung und Personalknappheit beschleunigen die Problematik. In Ihrer Praxis wurden Krankenunterlagen beschlagnahmt? Sie werden zu einer Beschuldigten- oder Zeugenvernehmung vorgeladen? Ihnen wird ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift zugestellt?

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Neben den Vorwürfen der fahrlässigen Tötung oder Körperverletzung, sowie unterlassener Hilfeleistung nehmen mittlerweile Verfahren wegen Verstößen gegen das BtMG einen großen Raum ein. Unsere Kanzlei für Arztstrafrecht unterstützt Sie in Querfurt zusätzlich bei Vorwürfen zu Abrechnungsbetrug, Bestechung und allen anderen Straftaten im Zusammenhang mit Ihrer ärztlichen Berufsausübung.

Gerade bei Vorsatzdelikten, wie beispielsweise Abrechnungsbetrug, ist wegen des drohenden Widerrufs der Approbation oder Entzug der vertragsärztlichen Zulassung eine kompetente und diskrete Vertretung und Verteidigung ein Muss.

Behandlungsfehler

Ein Schadensersatzanspruch infolge einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung entsteht dann, wenn dem Arzt ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann. Ist dabei durch diesen Fehler ein Gesundheitsschaden bei dem Patienten eingetreten, spricht man von einem sogenannten Behandlungsfehler.

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So unangenehm eine nicht funktionierende Behandlungsweise auch ist, nicht jede von einem Patienten als falsch oder fehlerhaft empfundene ärztliche Behandlung stellt einen Behandlungsfehler dar. Wir als Kanzlei für Medizinrecht beraten Sie bei einem Verdacht zum Vorliegen eines Behandlungsfehlers. Verlassen Sie sich auf unsere jahrelange Expertise, wenn es darum geht, juristische Grundsätze wie den medizinischen Standard zum Zeitpunkt der ärztlichen Behandlung oder die Beweislastumkehr optimal für Sie zu nutzen.

Berufsausübungsgemeinschaft

Wer mit anderen Ärzten eine Berufsausübungsgemeinschaft (auch bekannt als „Gemeinschaftspraxis“) gründen will, braucht einen Gesellschaftsvertrag. Der Unterschied zu normalen privatrechtlichen Gesellschafterverträgen bei der Gründung anderer Unternehmensformen liegt auf der Hand: Es werden medizinische Fragestellungen und Rechtsgebiete thematisiert, die eine hochspezialisierte fachliche Expertise voraussetzen. Ohne die juristische Unterstützung eines Rechtsanwalts ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags für eine ärztliche Berufsausübungsgemeinschaft nahezu unmöglich zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, sich am besten an einen unserer Rechtsanwälte für Medizinrecht zu wenden, wenn Sie beabsichtigen, eine Berufsausübungsgemeinschaft zu gründen.

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Grundsätzlich ist es keine gute Idee, auf Musterverträge oder Empfehlungen anderer Ärzte oder Steuerberater zurückzugreifen, da jeder einzelne Gründungsfall individuelle Herausforderungen mit sich bringt, die juristisch sicher abgedeckt sein sollten. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Partnern besprechen wir Bedürfnisse aller an der Berufsausübungsgemeinschaft Beteiligten und achten genau darauf, dass keine relevanten Punkte übersehen werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung, wenn Sie bestehende Gesellschaftsverträge ändern oder aus diesen austreten möchten. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und weisen gleichzeitig auf mögliche Problemfelder hin. In einem Beratungsgespräch mit unseren Profis können wir alle offenen Fragen vor und während des Gründungsprozesses abklären.

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Berufsrecht

Die Arbeit von Ärzten und Apothekern unterliegt sehr strengen gesetzlichen Regelungen. Das ist sehr sinnvoll, denn die öffentliche Gesundheitsfürsorge gilt als wichtiger Stützpfeiler einer Gesellschaft. Gleichzeitig ergeben sich daraus aber auch eine Reihe juristischer Herausforderungen, die für Praktizierende der Heilberufe oftmals nicht allein zu bewältigen sind. Insbesondere dann, wenn durch Anschuldigungen Ihre Approbation auf dem Spiel steht, ist es dringend angeraten, sich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Querfurt zu sichern. Nur wer bei Rechtsproblemen eine kompetente anwaltliche Beratung erhält, kann auch weiterhin für das Wohl seiner Patienten sorgen.

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Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Fragen rund um das Arzt- und Apothekerberufsrecht zur Verfügung. Bei möglichen Schadensersatzforderungen oder Disziplinar- und Strafverfahren überprüfen wir die vorhandene Faktenlage genau und arbeiten gemeinsam mit Ihnen an möglichst erfolgversprechenden Verfahrensstrategien, die Ihre berufliche Reputation intakt lässt.

Weiterhin sind wir auch gerne Ihre Ansprechpartner zu Fragen des Arbeitsrechts und Personalmanagements in Apotheken oder Arztpraxen. Ebenfalls können wir Ihnen eine umfangreiche Beratung über erlaubte Werbemaßnahmen sowie die genauen gesetzlichen Vorgaben bei der Medikamentenabgabe anbieten. Unsere Rechtsanwälte kennen sich genau mit den komplexen Feinheiten des Berufsrechts für Ärzte und Apotheker aus und stehen Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Beteiligungsmodelle

Für viele Ärzte kommt früher oder später die Überlegung, in welcher Form sie ihre weitere Karriere gestalten möchten. Oft wird diese Überlegung von Fragen über die unterschiedlichen Beteiligungsmodelle der ärztlichen Tätigkeit begleitet. Konkret bedeutet dies, dass Sie als Arzt einer ganzen Reihe an Optionen gegenüberstehen, die allesamt ihre individuellen Vor- und Nachteile mit sich bringen. Vielleicht spielen Sie mit dem Gedanken, eine eigene Praxis zu eröffnen oder sich an einer bestehenden zu beteiligen? Oder wollen Sie sich mit anderen Kollegen zusammenschließen und ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) gründen? Sie arbeiten als Laborarzt und denken, der Zusammenschluss in einer Laborgemeinschaft wäre ein sinnvoller unternehmerischer Schritt? Für die Beantwortung all dieser Fragen sollten Sie am besten mit einem Rechtsanwalt unserer Kanzlei in Querfurt sprechen.

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Jede Beteiligungsform unterliegt spezifischen gesetzlichen Regelungen, deren Einhaltung wichtig ist. Wir haben uns darauf spezialisiert, Sie über die unterschiedlichen Eigenheiten der verschiedenen Beteiligungsmodelle umfassend zu beraten. Wir begleiten auf Ihren Wunsch hin den gesamten Prozess. Sei es über die Gründung einer Beteiligungsgemeinschaft, den Eintritt in eine bestehende, mögliche Vertragsänderung oder den Austritt aus einer vorhandenen Unternehmensgesellschaft. All diese Punkte bedürfen einer soliden juristischen Beratung durch einen Rechtsanwalt für Medizinrecht. Für uns ist es wichtig, Sie während dieser turbulenten Phase Ihrer Karriere nachhaltig zu unterstützen und Sie über die besten Handlungsoptionen aufzuklären. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Erstellung der dafür notwendigen Vertragswerke oder prüfen bereits bestehende Verträge auf deren fachliche Korrektheit.

Ermächtigung

Wer als Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung beitragen will, bedarf der Zustimmung des Zulassungsausschusses. Die Ermächtigung stellt dabei eine eingeschränkte Form der vertragsärztlichen Zulassung dar. Konkret lässt sich darunter verstehen, dass Ärzte (oftmals jene, die in Krankenhäusern tätig sind), die Genehmigung erhalten, über einen bestimmten Umfang in einem klar definierten Zeitraum die vertragsärztliche Versorgung zu übernehmen. An die Antragstellung sind besondere Voraussetzungen gebunden, die sich nicht immer ohne Weiteres sofort erfassen lassen. Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen deshalb sowohl bei der Antragstellung als auch Beantwortung möglicher Unklarheiten im Medizinrecht.

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Wir achten darauf, dass das Antragsverfahren juristisch einwandfrei abläuft. Darunter fällt, dass wir die Vorlage aller notwendigen Dokumente wie Approbationsurkunde, Unbedenklichkeitserklärung bezüglich Drogenabhängigkeit, eventuell eine Urkunde zur Bestätigung der fachlichen Eignung sowie die Zustimmung des Krankenhauses beachten. Sobald alle Dokumente sowie der Antrag eingereicht wurden, erfolgt die Prüfung durch den Zulassungsausschuss. Es kann vorkommen, dass dieser dem Antrag auf Ermächtigung nicht stattgibt. In solchen Fällen haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen. Selbstverständlich übernehmen wir auch diesen Teil des Antragsverfahrens und leiten sämtliche notwendigen Schritte für den Widerspruch in die Wege.

Existenzgründung

Für viele Ärzte kommt im Laufe ihrer Karriere der Punkt, an dem sie sich die Frage stellen, ob sie eine eigene Praxis führen möchten. Wer dieser Überlegung Taten folgen lässt, wird zwangsläufig mit vielen juristischen und betriebswirtschaftlichen Eigenheiten konfrontiert. Grund genug, den Weg zur Existenzgründung nicht allein zu gehen, sondern sich von einem unserer erfahrenen Rechtsanwälte begleiten zu lassen.

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Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick der relevanten Aspekte rund um die Gründung einer eigenen Praxis. Ob die Erstellung oder Prüfung von Kauf- und Mietverträgen, arbeitsrechtliche Vorgaben bei der Mitarbeiteranstellung oder steuerrechtliche Fragen – wir analysieren Ihre individuelle Situation gründlich. Gerade bei Praxisgründungen gilt es, viele Bestimmungen des Medizinrechts zu berücksichtigen. Wie erhalte ich eine Zulassung und welche Voraussetzungen existieren dafür? Kann ich Widerspruch gegen eine Zulassungsverweigerung einlegen? Unsere Rechtsanwälte für Medizinrecht verfügen über jahrelange Erfahrung in der Unterstützung von Ärzten bei der Existenzgründung und können Sie während des gesamten Gründungsprozesses vollumfänglich unterstützen.

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Gesellschaftsrecht

Ärzte, die zusammen in einer Gesellschaft arbeiten, unterliegen sowohl den Vorgaben des Gesellschaftsrechts als auch des Medizinrechts. Aus diesem Grund ist die Unterstützung durch unsere Rechtsanwälte sehr sinnvoll. Die Gründung oder Führung einer Unternehmergemeinschaft bedarf rechtlich korrekt ausgearbeiteter Gesellschaftsverträge. Ohne juristisches Fachwissen können bei der Gestaltung solcher Gesellschaftsverträge vermeidbare Fehler passieren. Die Rechtsanwälte für Medizinrecht unserer Kanzlei in Querfurt sind darauf spezialisiert, Sie bei allen Fragen rund um die Ausarbeitung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen zu unterstützen. Wir wissen genau, welche rechtlichen Anforderungen an die Inhalte eines Gesellschaftsvertrages gestellt werden und wie sich diese am besten erfüllen lassen.

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Der Gesetzgeber gibt klare Regeln zu den Inhalten eines Gesellschaftsvertrages vor. Für Heilberufe gelten zusätzliche Vorgaben, die unbedingt zu beachten sind. Doch auch abseits gesetzlicher Regelungen ist es sinnvoll, relevante Punkte mit in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Darunter fallen Aspekte wie konkrete Bestimmungen über die Unternehmensstruktur, dessen Sitz sowie Geschäftsführung und deren Vertretung. Auch Fragen über die Gewinn- und Verlustbeteiligung der jeweiligen Gesellschafter oder die Nachfolgeregelungen im Falle des Todes eines Gesellschafters können vom Gesellschaftsvertrag abgedeckt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Regelungen in

Konsiliararztverträge

Wenn in einem Krankenhaus ein Fall auftritt, für dessen Behandlung die vorhandene fachliche Kompetenz nicht ausreicht, wird oft ein Konsiliararzt berufen. Dieser unterstützt das Ärzteteam des Krankenhauses bei der Diagnose und erteilt mögliche Behandlungsvorschläge. Unter Umständen übernimmt er auch selbst den notwendigen Behandlungseingriff. Für die rechtliche Abgrenzung von Konsiliarärzten wurden entsprechende Konsiliararztverträge geschaffen, die für die notwendige juristische Sicherheit für alle beteiligten Parteien sorgen sollen.

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Die Erstellung solcher Verträge ist mit einer Reihe medizinrechtlicher Herausforderungen verbunden, die sich ohne die Expertise eines Rechtsanwalts nicht bewältigen lassen. Aus diesem Grund unterstützt unsere Kanzlei in Querfurt sowohl Krankenhausträger als auch Konsiliarärzte bei der Erstellung, Überprüfung und Änderung von Konsiliararztverträgen. Wir stellen sicher, dass die Bedürfnisse der jeweiligen Beteiligten angemessen gewürdigt und juristisch abgesichert werden, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Auch bei Fragestellungen rund um die Unterschiede zwischen Konsiliarärzten und Honorarärzten stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort, damit eine klare rechtliche Differenzierung möglich wird. Sollte es dennoch zu juristischen Streitfällen kommen, übernehmen wir die Überprüfung des Sachverhalts auf Basis des Konsiliararztvertrages und vertreten mit Nachdruck die Ansprüche unserer Mandanten.

Kooperationen

Es gehört zur alltäglichen Praxis, dass Ärzte untereinander fachlich kooperieren, um die bestmögliche Versorgung ihrer Patienten sicherzustellen. Oft wird die fachliche Kooperation auch von einer unternehmerischen begleitet. Gerade in diesen Fällen ist es sinnvoll, den Prozess von einem unserer Rechtsanwälte unterstützen zu lassen. Solche Kooperationen finden oftmals in Form von Berufsausübungsgemeinschaften oder Medizinischen Versorgungszentren statt. Bei der Gründung oder Führung solcher gemeinschaftlichen Unternehmen gilt es jedoch, eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorgaben zu beachten.

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Als Rechtsanwälte für Medizinrecht ist es unsere Aufgabe, Sie bei der Ausübung Ihrer Heiltätigkeit juristisch abzusichern. Dazu gehört selbstverständlich auch die Zusammenarbeit mit anderen Fachkollegen. Wenn Sie sich dazu entschließen, eine unternehmerische Gesellschaft zu gründen oder an einer solchen teilzunehmen, helfen wir Ihnen gerne bei der notwendigen Vertragsgestaltung. Aber auch über den Gründungsprozess hinaus stehen wir Ihnen zur Verfügung und übernehmen die Änderung oder Auflösung bestehender Gesellschaftsverträge, sollte es der Fall erfordern. Die Kooperation zwischen Ihnen und Ihren Kollegen soll im Idealfall eine für alle Parteien profitable Angelegenheit sein. Wir sorgen dafür, dass alle Vertragsparteien auch juristisch abgesichert sind und Ihre Ansprüche gewahrt bleiben. Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte, der Sie umfassend zu Ihren möglichen Kooperationsoptionen aufklären wird.

Krankenhausrecht

Die Leitung eines Krankenhauses wird häufig von einem hohen juristischen Aufwand begleitet. Unsere Rechtsanwälte für Medizinrecht tragen dafür Sorge, dass dieser Aufwand für Sie nicht zu einer unnötig hohen Belastung führt. Wir sind darin geschult, Fragen rund um die Krankenhausplanung, Planaufnahmeentscheidungen oder die Kooperation mit niedergelassenen Ärzten zu beantworten. Aber auch Überlegungen zu möglichen Finanzierungsoptionen eines Krankenhauses gehören in unser Beratungsrepertoire.

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Wir sind uns der Problematik bewusst, dass auch wirtschaftliche Aspekte bei der Führung eines Krankenhauses eine zentrale Rolle einnehmen. Aus diesem Grund beraten wir Sie umfassend über mögliche Optionen zur Auslagerung von Behandlungsleistungen und den Abschluss von Kooperations- oder Versorgungsverträgen. Auch übernehmen wir in Ihrem Auftrag die juristische Korrespondenz mit Krankenversicherern, Klinikträgern und externen Ärzten und entwickeln gemeinsam mit Ihnen tragfähige Klinikkonzepte. Selbstverständlich werden wir im Falle von Leistungsverweigerung durch Patienten oder Versicherung ebenfalls tätig, um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu garantieren. Das Krankenhausrecht deckt eine Vielzahl möglicher Anwendungsfälle ab, doch mit unserer Unterstützung bewältigen Sie jeden einzelnen davon.

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MVZ-Gründung

Die Zusammenarbeit mit anderen Ärzten ist oftmals eine wichtige Grundlage zur angemessenen gesundheitlichen Versorgung von Patienten. Eine Möglichkeit, um dieses Ziel zu erreichen, stellt die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) dar. Wie bei jeder anderen gesellschaftlichen Unternehmung gilt es auch hier, zahlreiche rechtliche Vorgaben zu beachten. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich bereits frühzeitig mit einem unserer Rechtsanwälte für Medizinrecht über den Gründungsprozess zu beraten.

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Wir geben Ihnen Antworten auf Fragen über die ideale Gesellschaftsform sowie die zugehörige Vertragsgestaltung. Eine GbR benötigt beispielsweise andere Vertragsdetails und Voraussetzungen als eine GmbH. Ebenfalls können wir Sie über mögliche Finanzierungsinstrumente beraten, die Ihnen und Ihren Partnern die MVZ-Gründung erleichtern und die notwendige Liquidität sicherstellen. Selbstverständlich achten wir auch darauf, dass die Bedürfnisse der einzelnen Vertragsparteien hinreichend Beachtung und die relevanten Regelungen Einzug in den Gesellschaftsvertrag finden. Diese können von Aspekten über die Gewinn- und Verlustbeteiligungen, über Nachfolgeregelungen bis hin zu Fragen über die Geschäftsführertätigkeit reichen. Unsere Rechtsanwälte für Medizinrecht stehen Ihnen während des gesamten Gründungsprozesses jederzeit zur Verfügung und gewährleisten einen rechtssicheren Start in ein gemeinsames Medizinisches Versorgungszentrum.

Plausibilität

Jeder Vertragsarzt, Vertragszahnarzt oder Vertragspsychotherapeut wird durch Gelder der Kassenärztlichen Vereinigung bezahlt. Die Basis für diese Vergütung stellen die erstellten Abrechnungen der jeweiligen Behandelnden dar. Wenn die Kassenärztliche Vereinigung oder die Krankenkassen jedoch Zweifel an der Korrektheit der Abrechnungen haben, können sie eine Plausibilitätsprüfung in die Wege leiten, um mögliche Ungenauigkeiten präzise festzustellen. Sollte es in Ihrer Praxis dazu kommen, ist es sinnvoll, diesen Prozess von einem unserer Rechtsanwälte begleiten zu lassen.

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Plausibilitätsprüfungen können folgenschwere Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die Auftraggeber zum Schluss kommen, dass ein Fehlverhalten des behandelnden Arztes vorlag. Zu den milderen Strafen gehören Honorarrückforderungen oder ein Disziplinarverfahren. Doch auch die Entziehung der Zulassung oder der Verlust der Approbation können eine Folge sein und somit zur Existenzbedrohung werden. Wir unterstützen Sie während des Prüfungsprozesses und setzen uns schon frühzeitig in Ihrem Auftrag gegen mögliche Maßnahmen zur Wehr. Falls nötig, reichen wir Klage gegen ungerechtfertigte Beschlüsse ein und sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche und Reputation gewahrt bleiben. In jedem Fall raten wir Ihnen dazu, sich so schnell wie möglich an einen unserer Rechtsanwälte zu wenden, wenn Sie sich einer Plausibilitätsprüfung gegenübersehen.

Praxisabgabe

Die Abgabe der eigenen Praxis dient oftmals als letzter Schritt zur Beendigung des aktiven Berufslebens und soll einen Teil der eigenen Altersvorsorge darstellen. Umso wichtiger ist es, dass dieser Schritt mit der nötigen Weitsicht vollzogen wird, die es ermöglicht, das ideale Ergebnis herauszuholen. Aus diesem Grund unterstützen wir Sie gerne schon frühzeitig dabei, die notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, eine Praxisabgabe in die Wege zu leiten.

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Unsere Rechtsanwälte der Kanzlei in Querfurt verfügen über umfassende Erfahrungen zu den relevanten Fragen rund um die Praxisabgabe. Wir kennen die Herausforderungen um das Finden von geeigneten Nachfolgern und Käufern. Selbstverständlich sind wir ebenso mit den sinnvollen Möglichkeiten zur Kalkulation eines angemessenen Verkaufspreises vertraut, die es Ihnen ermöglichen, am Ende des Abgabeprozesses ein profitables Ergebnis zu erzielen. Gerne übernehmen wir in Ihrem Auftrag auch die Kommunikation mit möglichen Nachfolgern und unterbreiten entsprechende Angebote. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Querfurt erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine vielversprechende Strategie, an deren Ende die erfolgreiche Praxisabgabe umgesetzt wird und stehen Ihnen selbstverständlich für die Beantwortung offener Fragen jederzeit zur Verfügung.

Praxisauseinandersetzungen

Sie haben sich als praktizierender Arzt mit anderen Kollegen zusammengeschlossen und eine Gemeinschaftspraxis eröffnet? Nicht immer sind solche Zusammenschlüsse von Dauer und es kommt der Zeitpunkt, an dem sich die Wege wieder trennen. Direkt damit verbunden ist das Problemfeld der Praxisauseinandersetzung. Das bedeutet, dass Sie und Ihre Kollegen sich in einer Auseinandersetzung darüber befinden, wem welche Dinge zustehen und wie hoch eine mögliche Ablösesumme ausfällt.

Materielle Gegenstände lassen sich dabei oft nicht einfach bewerten und der Fortführungswert der materiellen Dinge führt nicht selten zu Streit. Sehr viel schwieriger wird es zusätzlich bei immateriellen Gütern, insbesondere in Hinblick auf das aufgebaute Vertrauen zwischen Ärzten und bisherigen Patienten. Die Suche nach der richtigen Berechnungsmethodik ist eine Aufgabe, die Sie dafür ausgebildeten Anwälten überlassen sollten. Unsere Rechtsanwälte in Querfurt sind mit den Herausforderungen einer Praxisauseinandersetzung bestens vertraut.

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Gerade in Fällen, in denen ein Streit einer Praxisauseinandersetzung vorausgeht, ist der juristische Rat unserer Rechtsanwälte für Medizinrecht überaus hilfreich. Wir behalten einen kühlen Kopf und analysieren die Lage mit medizinrechtlichem Sachverstand. Als Rechtsanwälte für Medizinrecht sind wir darin geschult, die für Sie beste Lösung in Ihrer Situation zu ermitteln und mögliche Hindernisse stets im Blick zu behalten.

Sollte es nötig sein, unterstützen Sie die Rechtsanwälte für Medizinrecht unserer Kanzlei in Querfurt selbstverständlich auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Mit unseren Anwälten für Medizinrecht an Ihrer Seite bleiben Ihre Interessen stets gewahrt, damit Sie am Ende einer Praxisauseinandersetzung mit einem für Sie optimalen Ergebnis weitergehen können.

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Praxisgemeinschaft

Um die gesundheitliche Versorgung Ihrer Patienten auch langfristig sicherstellen zu können, schließen sich viele Ärzte häufig in Praxisgemeinschaften zusammen. Grundlage dafür bildet ein zugehöriger Gesellschaftsvertrag. Der Unterschied zu normalen privatrechtlichen Gesellschafterverträgen bei der Gründung anderer Unternehmensformen liegt auf der Hand: Es werden medizinische Fragestellungen und Rechtsgebiete thematisiert, die eine hochspezialisierte fachliche Expertise voraussetzen. Ohne die juristische Unterstützung eines Rechtsanwalts für Medizinrecht ist die Erstellung eines Gesellschaftsvertrags für eine Praxisgemeinschaft nahezu unmöglich zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, sich am besten an einen unserer Rechtsanwälte für Medizinrecht zu wenden, wenn Sie beabsichtigen, eine Praxisgemeinschaft zu gründen.

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Grundsätzlich ist es keine gute Idee, auf Musterverträge oder Empfehlungen anderer Ärzte oder Steuerberater zurückzugreifen, da jeder einzelne Gründungsfall individuelle Herausforderungen mit sich bringt, die juristisch sicher abgedeckt sein sollten. Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Partnern besprechen wir Bedürfnisse aller an der Praxisgemeinschaft Beteiligten und achten genau darauf, dass keine relevanten Punkte übersehen werden. Selbstverständlich stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung, wenn Sie bestehende Gesellschaftsverträge ändern oder aus diesen austreten möchten. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Handlungsoptionen und weisen gleichzeitig auf mögliche Problemfelder hin.

Projektentwicklung Ärztehäuser

Kooperation und fachlicher Austausch stellen einen wichtigen Stützpfeiler der ärztlichen Tätigkeit dar. Durch die Bildung eines Ärztehauses wird eine derartige Zusammenarbeit noch stärker unterstützt. Für den Gründungsprozess bedarf es allerdings eine ganze Reihe unterschiedlicher juristischer Kompetenzen, die ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Medizinrechts kaum zu bewerkstelligen sind. Gemeinsam mit Ihnen begleiten wir Sie bei Ihrer Vision eines Ärztehauses, analysieren geeignete Finanzierungsoptionen und achten auf mögliche baurechtliche Herausforderungen.

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Durch unsere Erfahrung ist es uns gelungen, ein umfangreiches Netzwerk an relevanten Akteuren aufzubauen, die Sie bei diesem Vorhaben ebenfalls unterstützen können. Wir verfügen über gute Kontakte zu namenhaften Architekten und sind in der Lage, auf Ihre individuellen Wünsche schnell zu reagieren. Selbstverständlich begleiten wir Sie über den gesamten Prozess hinweg – von der Konzeption bis zur Eröffnung – und auch gerne noch darüber hinaus. Die Rechtsanwälte für Medizinrecht unserer Kanzlei sorgen dafür, dass die Vision eines florierenden Ärztehauses zur besseren gesundheitlichen Versorgung Ihrer Patienten schon bald Wirklichkeit wird.

Verträge

Der Abschluss von Verträgen bildet die Grundlage jedweder gültiger Rechtsgeschäfte. Doch nicht jeder Vertrag besitzt auch Rechtsgültigkeit. Ob Kaufverträge, Gesellschaftsverträge oder Dienstleistungsverträge – all diese Vertragswerke bedürfen einer korrekten Ausgestaltung und müssen konkrete gesetzliche Vorgaben beachten. Auch Sie als Mediziner werden in Ihrem Alltag mit einer Fülle unterschiedlicher Vertragsarten konfrontiert. Damit dabei keine Fehler passieren, ist es sehr sinnvoll, die Vertragsgestaltung von einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen, der ebenfalls mit den Komplexitäten des Vertragsrechts vertraut ist. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei bieten Ihnen genau diese Möglichkeit.

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Wir haben uns darauf spezialisiert, Mediziner bei allen anfallenden Vertragsfragen zu unterstützen und jederzeit rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Sei es die Erstellung, Prüfung oder Änderung von Gesellschaftsverträgen, die vertragliche Vereinbarung von ärztlichen Behandlungen in Form von Honorar- oder Konsiliararztverträgen oder die Ausgestaltung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen im Zuge der Eröffnung einer eigenen Praxis. Wir sind mit den Details des Vertragsrechts bestens vertraut und können Ihnen eine umfassende Beratung über sämtliche Vertragsdetails gewährleisten. Vereinbaren Sie ein zeitnahes Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte und sichern Sie Ihre Verträge durch unsere juristische Expertise rechtlich ab.

Vertragsarztrecht

Ihnen droht das Entziehen oder das Ruhen Ihrer Zulassung als Vertragsarzt wegen einer groben Pflichtverletzung? Oder brauchen Sie Unterstützung bei Plausibilitätsprüfungen und Wirtschaftslichkeitsprüfungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)? Das Vertragsarztrecht zeichnet sich durch eine intensive Reglementierung der ärztlichen Leistung und Vergütungen aus und ist alleine kaum zu durchdringen!

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Unsere Kanzlei für Medizinrecht berät Sie umfassend im Bereich des gesamten Vertragsarztrechts, insbesondere bei Fragen der vertragsärztlichen Zulassung, der Teilzulassung, der Belegarzt- und Sonderbedarfszulassung und der Anstellung von Ärzten. Wir unterstützen Sie gerne auch bei der Übertragung der Zulassung auf Nachfolger, Ruhen und Vermeidung ihrer Entziehung.

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Wettbewerbsrecht

Auch Ärzte und Apotheker unterliegen den klaren Regeln des Wettbewerbsrechts. Insbesondere in Bezug auf Werbemaßnahmen gelten für Mediziner sehr strenge Vorgaben. Diese Regelungen sind ohne Fachwissen nicht immer einfach vollständig im Überblick zu behalten. Aus diesem Grund bieten die Rechtsanwälte für Medizinrecht unserer Kanzlei Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Aspekten des Wettbewerbsrechts an. Sie sind sich unsicher, ob eine von Ihnen gewählte Werbemaßnahme den Anforderungen des Wettbewerbsrechts entspricht? Besprechen Sie mit uns Ihr Vorhaben und wir finden gemeinsam einen rechtssicheren Weg, dieses zu verwirklichen.

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Doch auch abseits von klassischen Werbemaßnahmen gelten viele Regeln, die es zu beachten gilt. Insbesondere Apotheken müssen im Zuge der Medikamentenabgabe sehr bewusst darauf achten. Beispielsweise gilt es als ein Verhalten unlauteren Wettbewerbs, wenn Sie ohne entsprechendes Rezept verschreibungspflichtige Medikamente abgeben. Daraus können sehr schnell zivilrechtliche und schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen entstehen. Sehen Sie sich solchen Vorwürfen gegenüber, vertreten wir Sie selbstverständlich und prüfen deren Rechtmäßigkeit genau. In jedem Fall sollten Sie besser einmal zu häufig als zu wenig mit einem unserer Rechtsanwälte sprechen, wenn Sie sich mit einer wettbewerbsrechtlichen Fragestellung konfrontiert sehen, die Sie nicht allein beantworten können.

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Wenn sich die Kassenärztliche Vereinigung bei Ihnen meldet, kann das oft ein unschönes Erwachen sein. In einem Brief wird von Ihnen verlangt, dass Sie einen größeren Geldbetrag zurückzahlen, da Ihnen vorgeworfen wird, Ihre Praxis nicht wirtschaftlich genug geführt zu haben? Wer sich mit einer solchen Forderung konfrontiert sieht, ist natürlich etwas geschockt und überlegt, welche Schritte nun zu unternehmen sind. Der erste und beste Schritt ist die Kontaktaufnahme zu einem unserer Rechtsanwälte für Medizinrecht, der Sie während des Verfahrens einer Wirtschaftlichkeitsprüfung tatkräftig unterstützt.

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Nicht jede Zahlungsforderung ist auch rechtmäßig. Wir sind darauf spezialisiert, die angestrengte Wirtschaftlichkeitsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung genau auf ihre Grundlage zu prüfen. Gleichzeitig stehen wir Ihnen während der Verhandlungen mit den verantwortlichen Ausschüssen bei und legen in Ihrem Auftrag Widerspruch gegen gefasste Beschlüsse ein. Die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis stellt einen zentralen Stützpfeiler Ihrer Existenzgrundlage dar und eine Rückzahlungsforderung kann diesen gefährlich ins Wanken bringen. Wir sorgen dafür, dass es nicht dazu kommt und unterstützen Sie während dieser belastenden Zeit.

Zulassungsverfahren

Nicht jeder Arzt oder Psychotherapeut darf automatisch auch die gesundheitliche Versorgung der gesetzlich Versicherten übernehmen. Voraussetzung dafür ist eine Zulassung als Vertrags(zahn)arzt oder Vertragspsychotherapeut durch die Kassenärztliche Vereinigung. Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen für die Antragstellung unterscheiden sich teils deutlich je nach gewähltem Fachgebiet sowie nach Bundesland, in dem der Antrag gestellt wird. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, diesen Weg von einem unserer Rechtsanwälte begleiten zu lassen.

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Wir achten darauf, dass alle geltenden Voraussetzungen im Zuge der Antragstellung beachtet werden und stehen Ihnen bei Unklarheiten jederzeit Rede und Antwort.

Darüber hinaus beraten wir Sie auch gerne umfassend zu den gesetzlichen Bestimmungen, die im Zuge der Gründung oder Eingliederung eines Medizinischen Versorgungszentrums bestehen und ebenfalls mit einem spezifischen Zulassungsverfahren daherkommen. Für uns ist es wichtig, dass der Prozess des Zulassungsverfahrens für Sie so reibungslos wie nur möglich abläuft. Vereinbaren Sie gerne zeitnah ein Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte für Medizinrecht, um die Chancen für eine erfolgreiche Antragstellung signifikant zu erhöhen.

Maria Marhold, Rechtsanwalt in Querfurt
Schnelle Terminvereinbarung
034771 4530010
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